Permit to Fly Ausstellung für die FVA 29 durch das Luftfahrt-Bundesamt!

Veröffentlicht am 16.08.2019 von Emil Pluta

Erstflug frühestens im Spätherbst

Nach eineinhalb Jahren Nachweiserbringung hat uns in dieser Woche ein erfreulicher Brief aus Braunschweig erreicht. Die FVA 29 hat nun eine Fluggenehmigung (engl. Permit to Fly) um die Flugerprobung zu beginnen.

Auf dem Weg zu dieser Genehmigung mussten verschiedene Nachweise erbracht werden, die zum einen das strukturelle Versagen ausschließen und zum anderen einen sicheren Betrieb ermöglichen sollen. Auf Bauteil-Seite wurden außerdem viele Belastungsversuche durchgeführt.

Momentan befindet sich die FVA 29 noch in der Bodenerprobung. Die anstehenden Tests sollen den Betrieb des Antriebsstrangs am Boden abbilden, um Erkenntnisse über mögliche Verbesserungen zu erhalten. Davon unabhängig beginnt im kommenden Monat die Erprobung der Antriebsbatterie (oft als „Flugbatterie“ bezeichnet). Die sechs Zellmodule sind bereits fertig konfektioniert und leitend verbunden, können jedoch erst nach den erfolgreich abgeschlossenen Einzeltests zu einer großen Antriebsbatterie verschaltet und mit ihrer Steuerungseinheit verbunden werden. Für die Batterieerprobung erhalten wir Unterstützung vom Institut für Stromrichtertechnik und Elektrische Antriebe der RWTH Aachen.

Bereits im Rahmen der diesjährigen Werkstattfeier wurde unseren Gästen ein Standlauf der FVA 29 vorgeführt.

Momentaufnahme der Bodenerprobung der FVA 29 vor unserer Vereinswerkstatt

Permit to Fly

Ein Permit-to-Fly ist eine Fluggenehmigung, die Prototypen-Luftfahrzeuge vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erhalten, sodass die Flugerprobung und Nachweisführung durchgeführt werden kann.
Hierzu müssen im Vorhinein diverse Nachweise zur Lufttüchtigkeit der einzelnen Bauteile und Systeme vorgelegt werden, wie z.B. Belastungsversuche oder Standschwingversuche.

Heißt das also, der Erstflug ist noch nicht möglich? Korrekt. Die Genehmigung zur Verwendung der Antriebsbatterie im Flugeinsatz wird vom LBA mutmaßlich erst nach erfolgreich verlaufener Batterie-Erprobung erteilt, womit im November bzw. Dezember frühestens gerechnet werden kann.

Wie kann ohne Antriebsbatterie die Bodenerprobung stattfinden? Zum Testen der Einsatzfähigkeit des Systems wird eine Laborbatterie verwendet, die eine leicht geringerer Leistung zur Verfügung stellt und einen zu großen Bauraum besitzt, um im Motorkasten eingesetzt zu werden. Bis zur Fertigstellung der Antriebsbatterie werden auf dem Sommertreffen beispielsweise erste Flugversuche geflogen, bei denen der Aus- und Einfahrmechanismus mithilfe der hierfür separat eingerüsteten Batterie getestet werden kann. Hieraus ergeben sich erste Bewertungen des Bedienkonzepts und die sicherheitsrelevante Propellerbremse kann auf ihre Haltekraft getestet werden.